Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – 17.10.1996 – L 4 Vs 145/95
Merkzeichen B · Rechtsprechungsseite
Entscheidung / Quellenstand
Urteil
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – 17.10.1996 – L 4 Vs 145/95
Einordnung: Dialyse / Dauer
Bedeutung: Dreimal wöchentliche Dialyse mit möglichem Schwindel danach genügte nicht; neben
Regelmäßigkeit verlangte das Gericht ein auf Dauer vergleichbar gravierendes Begleiterfordernis.
Entscheidungsinhalt
Das Gericht verneinte das Merkzeichen B bei einer dreimal wöchentlich durchgeführten Dialyse mit
möglicher Schwindelgefahr im Anschluss. Nach seiner damaligen Begründung genügte die bloße
wiederkehrende Möglichkeit solcher Hilfesituationen nicht; zusätzlich müsse der Zustand nach Dauer
und Schwere ein ständiges Begleiterfordernis tragen.
Die Entscheidung ist vor allem für die historische Entwicklung der Begriffe „regelmäßig“ und „ständig“
von Bedeutung. Neuere Entscheidungen greifen diese Linie auf, ohne daraus eine starre
zahlenmäßige Mindesthäufigkeit abzuleiten.
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